Ist ein Kettensägenschein Pflicht?

Wer meint, dass er sich eine Kettensäge kaufen, damit losziehen und nach Belieben überall  Bäume fällen darf, befindet sich leider im Irrtum.

NEIN: für den Privatgebrauch im eigenen Garten oder Waldstück wird der Kettensägenschein nicht zwingend benötigt.
Doch in folgenden Fällen ist der Schein verpflichtend

JA:

  • für den beruflichen Gebrauch,
  • für den Gebrauch in öffentlichen Wäldern oder Forstanlagen 
    wo Bäume gefällt oder Feuerholz zugesägt werden soll,
  • für den Gebrauch auf Grundstücken Dritter, wobei es unerheblich ist
    ob es sich um dem Wald eines Privatbesitzers oder um das Grundstück des besten Freundes handelt.

An diesen Punkten unterscheidet  sich also auch der „private“ Gebrauch.
Solange sich die Arbeiten auf meinem eigenen Grundstück an meinem eigenen Eigentum vollziehen, braucht man den Schein nicht.

Sobald Sie  aber z.B. beim besten Freund aushelfen möchte, ist der Schein zwingend erforderlich.
Deshalb, und auch sonst, wird der Besuch eines Kettensägenkurses für den Scheinerwerb dringend empfohlen.

Grundsätzlich gilt:
Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich in geistiger Gesundheit befindet und dem Umgang mit einer Kettensäge körperlich gewachsen ist, darf einen Kettensägenschein, auch "Brennholzführerschein" genannt, erwerben.

Für Förster und private Waldbesitzer gilt des Weiteren:
Für Personen, die keinen Kettensägenschein besitzen, sollte das Sägen und Fällen im Wald nicht gestattet werden.
Kommt es zu einem Unfall, haftet der Besitzer des Waldes!!